Der Fachverband verfügt über ein eigenes Qualitätszeichen (Q-Zeichen), das wir schon seit Beginn tragen. Damit soll das konsequente Streben qualifizierter Fachbetriebe nach Ausbildung im technischen,organisatorischen und kaufmännischen Bereich gewürdigt und nach außen sichtbar und erkennbar gemacht werden.
Erklärtes Ziel ist dabei, die Qualitätssicherung und die Transparenz in der Branche zu erhöhen.
Mit dem Q-Zeichen gibt der Verband seinen Mitgliedern ein Instrument an die Hand, sich gegenüber Auftraggebern ganz klar von unseriösen Wettbewerbern abzugrenzen. Im Gegenzug können sich Auftraggeber auf die Qualität der zu erbringenden Leistungen des zertifizierten Fachbetriebes verlassen. Mit dem Q-Zeichen zertifizierte Unternehmen werden im Mitgliederverzeichnis auf der Homepage des Fachverbandes explizit ausgewiesen.
Transparente Kriterien
Das Q-Zeichen prüft und bewertet drei Bereiche: Erstens werden alle gesetzlichen und sozialen Verpflichtungen abgefordert. Dazu zählen beispielsweise Unbedenklichkeits- und Freistellungsbescheinigungen vom Finanzamt und der Berufsgenossenschaft sowie der Nachweis einer ausreichenden Versicherung. Der zweite Teil widmet sich der Qualifikation der Betriebsleitung. Voraussetzung für das Q-Zeichen ist eine handwerkliche oder betriebswirtschaftliche Ausbildung mit dem Abschluss als Ingenieur, Meister oder Betriebswirt. Alternativ werden auch entsprechende Weiterbildungen anerkannt. Im dritten Teil steht die Qualifikation der Mitarbeiter auf dem Prüfstand. So gibt es einen festgelegten Schlüssel, der die Anzahl ausgebildeter Fachkräfte je nach Betriebsgröße regelt. Idealerweise haben die Mitarbeiter den Fachberuf des Bauwerksmechanikers für Abbruch- und Betontrenntechnik erlernt oder eine adäquate Aus- bzw. Weiterbildung absolviert. Erst wenn alle Kriterien im geforderten Maß erfüllt sind, wird das Q-Zeichen zuerkannt.
„Der Auftraggeber kann bei der Auftragsvergabe davon ausgehen. das er mit qualifizierten Betrieben keine bösen Überraschungen erlebt“
Damit das auch so bleibt, werden die QZ – Betriebe alle drei Jahre erneut geprüft.